Kommt es bei einem Unfall zu besonders schweren Verletzungen (z.B. Querschnittslähmung, schwere Verbrennungen usw.) wird eine Sofortleistung, in der Regel die Höhe der vereinbarten Übergangsleistung ausgezahlt.
mehr...Gezahlt wird diese Leistung in der Regel sechs Monate nach dem Unfall. Die unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent muss bis dahin ununterbrochen
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